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Wissenswertes/Interessantes/Rat
und Tipps
Gehörgangsreinigung mit Wattestäbchen?
Die Gehörgänge müssen nicht gereinigt werden. Das Ohrenschmalz ist in
der Lage,
Verunreinigungen aus dem Gehörgang herauszutransportieren. Gleichzeitig
bildet
es eine Schicht, die den Gehörgang vor Pilzen und Bakterien schützt.
Bitte
daher: Keine Reinigung der Gehörgänge mit den Wattestäbchen!
Es reicht völlig aus, die Ohrmuscheln bis zum Beginn des Gehörgangs
(z.B. mit
einem Waschlappen) zu reinigen. Manche Menschen neigen zu einer
übermäßigen
Produktion von Ohrenschmalz mit Bildung großer Ohrschmalzpfröpfe, die
sich
durch dumpfes oder schlechteres Hören bemerkbar machen. In diesen
Fällen
empfehlen wir eine fachgerechte Entfernung des Ohrenschmalzes in der
Praxis.
Zu diesem Thema: ein sehr interessanter Artikel
der
Ärztekammer Baden-Württemberg
Nasenbluten
Die meisten Nasenblutungen kommen aus einem Blutgefäß im vorderen
Drittel der
Nasenscheidewand. Es reicht daher fast völlig aus, wenn man die
betroffene Nasenseite für mindestens 5
Minuten fest zudrückt. Man sollte sich nicht hinlegen (sondern sitzen
bleiben)
und, falls möglich, eine kalte Kompresse oder eine Eiskrawatte in den
Nacken
legen. Ist das Nasenbluten damit nicht beherrschbar - oder tritt es
immer
wieder neu auf, sollte eine Behandlung in der HNO-Praxis erfolgen!
"Herr
Doktor, ich möchte ein Antibiotikum..."
Die meisten Infektionen der oberen Atemwege sind durch Viren ausgelöst.
Antibiotika helfen nicht bei Infektionen durch Viren. Sie sind
ausschließlich gegen
Bakterien wirksam. Antibiotika müssen immer vom Arzt verschrieben
werden, diese
Arzneimittel sollten grundsätzlich regelmäßig - ohne Pausen -
eingenommen
werden! Bitte nehmen Sie sie nicht auf eigene Faust ein.
Schnupfen/Erkältung
Beim Schnupfen kommt es zu einer Schwellung der Nasenschleimhaut
("Nase zu"). Zum Abschwellen der Schleimhaut eignen sich
Nasen-sprays oder -tropfen. Da sie aber auf Dauer die Nasenschleimhaut
schädigen
können, sollten sie nicht länger als 14 Tage angewendet werden.
Auch ätherische Öle wie Eukalyptus, Kampher oder Pfefferminz helfen bei
verstopfter Nase. Auch Kamille mit seinen entzündungshemmenden Eigenschaften hat sich
bewährt. Fragen Sie Ihren Arzt nach
entsprechenden Medikamenten.
Hörsturz
Plötzlich hört man auf einem Ohr schlechter. Manchmal geht dem
Hörverlust ein taubes Gefühl um das Ohr voraus. Oft tritt als
Begleitsymptom
Ohrensausen auf. Seltener kommt es auch zu
Schwindel/Gleichgewichtsstörungen.
In einem solchen Fall sollte man ohne langes Zögern einen Arzt
aufsuchen, damit
nicht wertvolle Zeit vergeht, die man für die Einleitung einer Therapie
hätte
nutzen können.
Die genauen Ursachen sind nicht eindeutig geklärt. Als wichtigster
Mechanismus
wird vermutet, daß das Innenohr aufgrund von Durchblutungsstörungen
nicht mit
genügend Sauerstoff versorgt wird. Als Folge des Sauerstoffmangels
können
Sinneszellen ("Haarzellen"), die für die Aufnahme des Schalls und
seine Umwandlung in ein elektrisches Signal verantwortlich sind,
geschädigt
werden.
Je schneller die Behandlung nach dem Hörsturz erfolgt, desto höher ist
nach
Ansicht von Experten der Anteil der Patienten, deren Hörsturz sich
bessert oder
ganz verschwindet.
Ein Abwarten über mehrere Tage oder Wochen birgt das Risiko, daß
bleibende
Schädigungen des Hörvermögens entstehen. Eine frühzeitige Behandlung,
beispielsweise in Form einer Infusionstherapie, führt oftmals zu einer
Wiederherstellung des Hörvermögens.
Schwerhörigkeit
Das Nachlassen des Gehörs ist in den meisten Fällen ein langsamer, ein
schleichender Prozeß. Die Umgebung stellt sich darauf ein.
Gesprächspartner
reden intuitiv lauter. Der Betroffene selbst stellt fest, daß sich
Gespräche
mit anderen Menschen schlechter führen lassen.
Gerade ältere Menschen neigen dazu, schlechteres Hören als eine
Alterserscheinung hinzunehmen, an der man nichts ändern kann.
Kommunikationsprobleme, Mißverständnisse, zunehmende Isolation und
Depression
werden damit in Kauf genommen.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen neben modernsten Untersuchungen
Ihres Gehörs
auch eine Hörgerät-Versorgung (auf dem „verkürzten Versorgungsweg“
an).
Praxisgebühr
Laut Gesetz sind alle Ärzte verpflichtet, von jedem in einer
gesetzlichen
Krankenkasse Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, vor
jeder
ersten Inanspruchnahme im Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10.00
EURO
einzuziehen. Die Ärzte erhalten die Praxisgebühr nicht zusätzlich zum
Honorar.
Die Krankenkassen ziehen die von Ihnen gezahlte Praxisgebühr vom
Honorar ab.
Ein Verzicht des Arztes auf die Praxisgebühr ist unzulässig und wird
disziplinarrechtlich geahndet. Wenn Sie nachträglich einen
Überweisungsschein
oder einen Befreiungsnachweis vorlegen, darf die Praxisgebühr nicht
rückerstattet werden!
Diese Gebühr nicht zahlen müssen:
-Patienten,
die mit einer Überweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus
demselben
Vierteljahr kommen
-Kinder
und Jugendliche unter 18 Jahren
-Patienten
mit Befreiungsbescheinigung.
Die Patientin/der Patient bekommt über die Zahlung
der Kassengebühr eine Quittung, diese ist sorgfältig aufzubewahren,
diese
Quittung ersetzt jedoch keinen gültigen Überweisungsschein!.
Wenn Sie im selben Vierteljahr (im selben Quartal) schon bei Ihrem
Hausarzt
oder einem anderen Facharzt waren, empfehlen wir Ihnen, einen
Überweisungsschein mitzubringen, dann entfällt die Kassengebühr (eine
Quittung
über die bereits bezahlte Praxisgebühr wird nicht
anerkannt!).
Ohne Vorlage eines Überweisungsscheines müssen wir von Ihnen erneut die
10.00 EURO Kassengebühr verlangen.
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