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Wissenswertes/Interessantes/Rat und Tipps

Gehörgangsreinigung mit Wattestäbchen?
Die Gehörgänge müssen nicht gereinigt werden. Das Ohrenschmalz ist in der Lage, Verunreinigungen aus dem Gehörgang herauszutransportieren. Gleichzeitig bildet es eine Schicht, die den Gehörgang vor Pilzen und Bakterien schützt. Bitte daher: Keine Reinigung der Gehörgänge mit den Wattestäbchen!
Es reicht völlig aus, die Ohrmuscheln bis zum Beginn des Gehörgangs (z.B. mit einem Waschlappen) zu reinigen. Manche Menschen neigen zu einer übermäßigen Produktion von Ohrenschmalz mit Bildung großer Ohrschmalzpfröpfe, die sich durch dumpfes oder schlechteres Hören bemerkbar machen. In diesen Fällen empfehlen wir eine fachgerechte Entfernung des Ohrenschmalzes in der Praxis.
Zu diesem Thema: ein sehr interessanter Artikel der Ärztekammer Baden-Württemberg

Nasenbluten
Die meisten Nasenblutungen kommen aus einem Blutgefäß im vorderen Drittel der Nasenscheidewand. Es reicht daher fast völlig aus, wenn man die betroffene Nasenseite für mindestens 5 Minuten fest zudrückt. Man sollte sich nicht hinlegen (sondern sitzen bleiben) und, falls möglich, eine kalte Kompresse oder eine Eiskrawatte in den Nacken legen. Ist das Nasenbluten damit nicht beherrschbar - oder tritt es immer wieder neu auf, sollte eine Behandlung in der HNO-Praxis erfolgen!

"Herr Doktor, ich möchte ein Antibiotikum..."
Die meisten Infektionen der oberen Atemwege sind durch Viren ausgelöst. Antibiotika helfen nicht bei Infektionen durch Viren. Sie sind ausschließlich gegen Bakterien wirksam. Antibiotika müssen immer vom Arzt verschrieben werden, diese Arzneimittel sollten grundsätzlich regelmäßig - ohne Pausen - eingenommen werden! Bitte nehmen Sie sie nicht auf eigene Faust ein.

Schnupfen/Erkältung
Beim Schnupfen kommt es zu einer Schwellung der Nasenschleimhaut ("Nase zu"). Zum Abschwellen der Schleimhaut eignen sich Nasen-sprays oder -tropfen. Da sie aber auf Dauer die Nasenschleimhaut schädigen können, sollten sie nicht länger als 14 Tage angewendet werden.
Auch ätherische Öle wie Eukalyptus, Kampher oder Pfefferminz helfen bei verstopfter Nase. Auch Kamille mit seinen entzündungshemmenden Eigenschaften hat sich bewährt. Fragen Sie Ihren Arzt nach entsprechenden Medikamenten.

Hörsturz
Plötzlich hört man auf einem Ohr schlechter. Manchmal geht dem Hörverlust ein taubes Gefühl um das Ohr voraus. Oft tritt als Begleitsymptom Ohrensausen auf. Seltener kommt es auch zu Schwindel/Gleichgewichtsstörungen.
In einem solchen Fall sollte man ohne langes Zögern einen Arzt aufsuchen, damit nicht wertvolle Zeit vergeht, die man für die Einleitung einer Therapie hätte nutzen können.
Die genauen Ursachen sind nicht eindeutig geklärt. Als wichtigster Mechanismus wird vermutet, daß das Innenohr aufgrund von Durchblutungsstörungen nicht mit genügend Sauerstoff versorgt wird. Als Folge des Sauerstoffmangels können Sinneszellen ("Haarzellen"), die für die Aufnahme des Schalls und seine Umwandlung in ein elektrisches Signal verantwortlich sind, geschädigt werden.
Je schneller die Behandlung nach dem Hörsturz erfolgt, desto höher ist nach Ansicht von Experten der Anteil der Patienten, deren Hörsturz sich bessert oder ganz verschwindet.
Ein Abwarten über mehrere Tage oder Wochen birgt das Risiko, daß bleibende Schädigungen des Hörvermögens entstehen. Eine frühzeitige Behandlung, beispielsweise in Form einer Infusionstherapie, führt oftmals zu einer Wiederherstellung des Hörvermögens.

Schwerhörigkeit
Das Nachlassen des Gehörs ist in den meisten Fällen ein langsamer, ein schleichender Prozeß. Die Umgebung stellt sich darauf ein. Gesprächspartner reden intuitiv lauter. Der Betroffene selbst stellt fest, daß sich Gespräche mit anderen Menschen schlechter führen lassen.
Gerade ältere Menschen neigen dazu, schlechteres Hören als eine Alterserscheinung hinzunehmen, an der man nichts ändern kann. Kommunikationsprobleme, Mißverständnisse, zunehmende Isolation und Depression werden damit in Kauf genommen.
In unserer Praxis bieten wir Ihnen neben modernsten Untersuchungen Ihres Gehörs auch eine Hörgerät-Versorgung (auf dem „verkürzten Versorgungsweg“ an). 

Praxisgebühr
Laut Gesetz sind alle Ärzte verpflichtet, von jedem in einer gesetzlichen Krankenkasse Versicherten, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, vor jeder ersten Inanspruchnahme im Quartal eine Praxisgebühr in Höhe von 10.00 EURO einzuziehen. Die Ärzte erhalten die Praxisgebühr nicht zusätzlich zum Honorar. Die Krankenkassen ziehen die von Ihnen gezahlte Praxisgebühr vom Honorar ab. Ein Verzicht des Arztes auf die Praxisgebühr ist unzulässig und wird disziplinarrechtlich geahndet. Wenn Sie nachträglich einen Überweisungsschein oder einen Befreiungsnachweis vorlegen, darf die Praxisgebühr nicht rückerstattet werden!
Diese Gebühr nicht zahlen müssen:
-Patienten, die mit einer Überweisung von einem Haus- oder anderen Facharzt aus demselben Vierteljahr kommen
-Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren
-Patienten mit Befreiungsbescheinigung.
Die Patientin/der Patient bekommt über die Zahlung der Kassengebühr eine Quittung, diese ist sorgfältig aufzubewahren, diese Quittung ersetzt jedoch keinen gültigen Überweisungsschein!.
Wenn Sie im selben Vierteljahr (im selben Quartal) schon bei Ihrem Hausarzt oder einem anderen Facharzt waren, empfehlen wir Ihnen, einen Überweisungsschein mitzubringen, dann entfällt die Kassengebühr (eine Quittung über die bereits bezahlte Praxisgebühr wird nicht anerkannt!).  
Ohne Vorlage eines Überweisungsscheines müssen wir von Ihnen erneut die 10.00 EURO Kassengebühr verlangen.

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